LINDTEC

Die Praxishomepage - Die Unternehmenshomepage
Professionelles Webdesign aus Falkensee bei Berlin
Telefon: 03322 4079203 |

 

LINDTEC Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

a. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen mit unseren Auftraggebern, unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen.

b. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Auftragserteilung als anerkannt.


2. Ausschließlichkeit

a. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen.

b. Wenn Sie mit Ziffer 2.a nicht einverstanden sein sollten, weisen Sie uns sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall müssen wir uns vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Formularmäßigen Hinweisen auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.


3. Angebot, Vertragsschluss und Schriftform

a. Die in unseren Angeboten gemachten Angaben zur Struktur und die Leistungsbeschreibungen definieren den zu erstellenden Leistungsumfang.
Sollten sich nach Angebotsannahme durch geänderte Anforderungen des Auftraggebers der Leistungsumfang verändern, hat LINDTEC das Recht, die Preise entsprechend anzupassen. In diesem Falle erhält der Auftraggeber immer ein an die veränderten Leistungen angepasstes Angebot. Stimmt der Auftraggeber diesem Angebot nicht zu, wird der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang umgesetzt.

b. Die Angebotsannahme erfolgt durch Bestätigung des Auftraggebers, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail.


c. Von Verträgen, unseren Angeboten oder den AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Alle Willenserklärungen des Auftraggebers, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen benötigen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform.


4. Treue- und Verschwiegenheitspflicht

a. LINDTEC verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zu einer objektiven Beratung, die allein auf die Ziele des Auftraggebers ausgerichtet ist.

b. Sowohl LINDTEC als auch der Auftraggeber sind verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einer Partei streng vertraulich zu behandeln.


5. Leistung und Vergütung

a. Der Umfang für die durch LINDTEC zu erbringenden Leistungen und die diesen Leistungen gegenüberstehende Vergütung ergibt sich aus dem jeweils aktuellen schriftlichen Angebot von LINDTEC und der Annahme dieses Angebotes durch den Auftraggeber.

b. LINDTEC ist berechtigt, abweichend von einer Bestellung geänderte oder angepasste Produkte zu liefern, soweit die Funktionstauglichkeit dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

c. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, LINDTEC im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o. ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggebern überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass LINDTEC die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

d. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.

e. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von LINDTEC ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommt LINDTEC mit seinen Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber nur vom Vertrag zurücktreten, wenn dies in der Fristsetzung angedroht war. § 361 BGB bleibt unberührt.

f. Ersatz des Verzugsschadens kann der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.  

g. Auch bei vereinbarten Lieferterminen und -fristen hat LINDTEC Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, sofern diese auf höherer Gewalt beruhen.


h. LINDTEC hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.


6. Dienstleistungen vor Ort

a. Ist LINDTEC zur Installation von Software verpflichtet, so obliegt es dem Auftraggeber, die notwendigen Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschließlich aller Verkabelungen vor Installation zu erfüllen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die lizenzrechtliche Richtigkeit der Installation.

b. Ist die Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter des Auftraggebers Bestandteil des Vertrages, stellt der Auftraggeber die dafür notwendigen Räumlichkeiten mit dem erforderlichen Equipment zur Verfügung.


7. Domainregistrierung

a. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird LINDTEC im Verhältnis zwischen dem Auftraggebern und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe in Zusammenarbeit mit dem  Provider lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (z.B. DE) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat eigene Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung von Domains. Ergänzend gelten daher die jeweils für die zu registrierenden Domain maßgeblichen Registrierungsbedingungen und Richtlinien, z.B. bei DE-Domains die DENIC-Registrierungsbedingungen und die DENIC-Registrierungsrichtlinien des DENIC e.G. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Für die Registrierung von anderen Top-Level-Domains gelten dementsprechend die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle

b. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet zur Domainregistrierung die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers anzugeben. Unabhängig von den einschlägigen Registrierungsbedingungen umfasst dies jeweils neben dem Namen, eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mailadresse und Telefonnummer.

c. LINDTEC wird nach Vertragsabschluß die Beantragung der gewünschten Domain über den vereinbarten Provider beim zuständigen Registrar veranlassen.
Die Geschäftsbedingungen des vereinbarten Providers werden vom Auftraggeber anerkannt und werden dem Auftraggeber auf Verlangen zur Verfügung gestellt
LINDTEC hat auf die Domain-Vergabe durch die jeweilige Organisation keinen Einfluss. LINDTEC übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Die Auskunft von LINDTEC darüber, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch LINDTEC aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung durch LINDTEC. Erst mit der Registrierung der Domain für den Auftraggeber und der Eintragung in der Datenbank des Registrars ist die Domain dem Auftraggeber zugeteilt.

d. Der Auftraggeber überprüft vor der Beantragung einer Domain, dass diese Domain keine Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Auftraggeber versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.


8. Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Auftraggeber, aus Gründen die LINDTEC nicht zu verantworten hat, vom Vertrag zurück, so bezahlt er die bereits erbrachten Leistungen in der Höhe, die den prozentualen Anteil der vereinbarten Arbeiten widerspiegelt, mindestens jedoch 30% des Auftragswertes.


9. Haftung

a. LINDTEC haftet – sofern ein Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von LINDTEC. Für leichte Fahrlässigkeit haftet LINDTEC nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt, höchstens jedoch auf den vertraglich vereinbarten Preis.

b. Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. LINDTEC haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folgeschäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter.

c. Sofern die zu erbringende Dienstleistung / das zu entwickelnde Produkt (z.B. Internet-Anwendungen) Produkte von Drittanbietern voraussetzt bzw. verwendet (z.B. bestimmte Content-Management-Systeme, Datenbanksysteme, installierte Scriptsprachen, Betriebssysteme etc.), ist eine Haftung oder Gewährleistung für Mängel, die auf Mängel in diesen Drittanbieter-Produkten zurückzuführen sind, ausgeschlossen.

d. LINDTEC haftet nicht für eine patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der von LINDTEC im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und Realisierungen.

e. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Kommunikationsmaßnahme wird vom Auftraggeber getragen. 

f.  Der Auftraggeber erkennt an, dass er bei einem Verstoß gegen Schutz- und Urheberrechte alle rechtlichen Risiken und Folgen selbst trägt.

g. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung nur vom Urheber- bzw. Nutzungsrechte Inhaber freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. Bei Zuwiderhandlung stellt uns der Auftraggeber von allen Schadensersatzansprüchen bzgl. Urherber- und Nutzungsrecht sowie sonstiger Ansprüche frei.

h. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, beispielsweise Registrierung der vom Auftraggebern gewünschten Domain, übernimmt LINDTEC gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit LINDTEC kein Auswahlverschulden trifft. LINDTEC tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

i. Bei einem von LINDTEC verschuldeten Datenverlust, haftet LINDTEC ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine ordnungsgemäße Sicherung liegt vor, wenn die Daten einmal täglich nach dem aktuellen Stand der Technik gesichert werden. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.


10. Gewährleistung

a. Der Auftraggeber hat die vertragsgemäße Umsetzung der gelieferten Leistung sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Gesetzes liegen nur dann vor, wenn die Eigenschaften des Werkes schriftlich zugesichert worden sind.

b. Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware/ Leistung schriftlich zu beanstanden; andernfalls gilt die Ware als mängelfrei.

c. Bei berechtigten Beanstandungen ist LINDTEC nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle verzögerter oder unterlassener bzw. misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. § 61 BGB bleibt unberührt.

d. Soweit der Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen von LINDTEC Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jede Haftung durch LINDTEC.

e. Mängel eines Teils der gelieferten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung.


11. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

a. Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Auftraggebern unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

b. Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin. Ist unser Vertragspartner kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.


12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

Diese Webseite benutzt Cookies. Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Ohne Ihre Zustimmung zur Setzung von Cookies könnten verschiedene Funktionen dieser Seite für Sie eventuell nicht nutzbar sein.